Gemeinnützigkeit anerkannt
Ein weiterer wichtiger Schritt ist getan. Wir haben vom Finanzamt Iserlohn den Bescheid nach §60a Abs. 1AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §§ 51, 59, 60 und 61 AO – auf „deutsch“ die Feststellung der Gemeinnützigkeit erhalten.
(Aktenzeichen 328/5881/3014 Vbz 13)